Im Zusammenhang mit der Eklat um die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises stellt sich wieder einmal die Frage, ob der Staat durch Subventionen, die er in den Kulturbetrieb investiert, Einfluss nehmen darf auf Programmgestaltung und Inhalte kulturellen Schaffens. Zitat: „Wer durch die Kunst den Staat und seine Organe in Frage stellt, wird von der Vergabe staatlicher Unterstützung ausgenommen.“ Die Antwort muss eindeutig – NEIN – lauten. Auch wenn man sich dieses Begriffs nicht bedient, handelt es sich hier eindeutig um Zensur, was gem.§ 5 der Verfassung einen Bruch mit derselben darstellt und somit unter allem Umständen zu unterlassen ist. Die Terminologie des Kulturstaatsministers, dem die Worte des vorherigen Zitats entstammen, spielt vor allem rechtsnationalen Kräften in die Hände, die eben durch diese Form gestalterischer Einflussnahme Raum zu schaffen gedenkt für Propaganda und subtile Indoktrination im Sinne Ihrer Ideologischen Arbeit, mit der sie ihrerseits den Staat und seine Grundrechte unterwandern.