Als sich abzeichnete, dass sich eine globale Gefährdungslage durch die Verbreitung eines verheerenden Virus ergab, begann man sich seiner Rechte auf Freiheit und Selbstbestimmung zu besinnen. Begann man diese unter Berücksichtigung allgemeiner Konsum- , Amüsement- und Unterhaltungsgewohnheiten kategorisch einzufordern.
Seltener ging es um die Gefährdung von Gesundheit und Menschenleben.
Als sich abzeichnete, das (Ost)Europa möglicherweise vor einen neuen Krieg steht, der sich unter Umständen nicht auf den ursprünglichen Konfliktherd beschränkt, begann man zu klagen über mögliche wirtschaftliche Folgen, über Energie- und Rohstoffpreise.
Wieder geht es kaum um die Gefährdung menschlichen Lebens.