Seiten

Montag, 10. August 2026

„Und der darauf sah, des Name hies Tod, und die Hölle folgte ihm nach.“ (Offenbarung des Johannes)

(Prolog)

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine politischen Gefangenen im Sinne eines Unrechtsstaates. Menschen werden hierzulande nicht wegen ihrer regierungskritischen Meinungen, ihrer politischen Überzeugungen oder Proteste gegen den Staat und seiner Organe inhaftiert.

Die Wirklichkeit jedoch relativiert diesen Grundsatz. Seit dem 08. September 2025 befinden sich 5 junge Menschen in Untersuchungshaft des Hochsicherheitsgefängnisses Stuttgart Stammheim, die in diesen Tagen über den regulären Maximalzeitraum dieser Maßnahme von 6 Monaten, lt. § 121 StPO, auf unbestimmte Zeit verlängert wurde.

Der Vorwurf: Die Tatverdächtigen drangen in einen Rüstungsbetrieb, namentlich hier genannt als: „Elbit Systems Deutschland“ (hebräisch אֶלְבּיט מַעֲרָכוֹת בָּעָ״מ Elbīṭ Maʿarachōt BaʿA"M), der Dependance eines israelischen Unternehmens im baden-württembergischen Ulm ein, in dem nachweislich schweres Kriegsgerät für die israelische Armee produziert wird, die diese zum Kampf gegen Palästina, auch und besonders gegen die Zivilbevölkerung, einsetzt. Zur Erinnerung: Die Opferzahlen des seit 2023 bestehenden Konfliktes, den die israelische Regierung um Staatspräsident Benjamin Netanjahu als notwendigen Akt der Verteidigung ihres eigenen, sich stetig erweiternden, Territoriums auf palästinensischem Boden, klassifiziert, betragen nach Angaben der Vereinten Nationen rund 80.000 meist zivile Opfer, die überdies zum größten Teil aus Frauen und Kindern bestehen. Die Zahl der Opfer auf israelischer Seite umfasst rund 2000, nicht minder beklagenswerte, Opfer.

Der Vorwurf gegen die Tatverdächtigen umfasst die Anklagepunkte: Hausfriedensbruch. Sachbeschädigung und vermutete Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Reaktion der internationalen Öffentlichkeit: Massiver Proteste und Empörung über die Unverhältnismäßigkeit der Mittel.

Zum Tatmotiv:

Die Bundesrepublik, neben zahlreichen anderen westlichen Nationen, unterstützt einen gemäß UN-Resolution als völkerrechtswidrig gekennzeichneten und geächteten Krieg eines Landes gegen seinen Nachbarn mit einem bisherigen Volumen von rund 100 Millionen Euro. Dieser Nachbar leidet überdies seit Generationen unter der Ausweitung/Siedlungsbau auf dessen Territorium, was ebenfalls von den Vereinten Nationen als völkerrechtswidrige Handlung eingeordnet wird. Der internationale Gerichtshof von Den Haag erließ aufgrund der geschilderten Situation am 21. November 2024 einen internationalen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu und dessen Vereinigungsminister wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, im einzelnen benannt als gezielte Angriffe auf Zivilisten und Kinder. Wir sprechen also von einem Verbrechen, das nicht zuletzt durch internationale, auch bundesdeutsche Unterstützung möglich ist. In der UN-Karta von 1966 heißt es: „Staaten, die einen rechtswidrigen Angriffskrieg unterstützen, verstoßen gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot oder das Interventionsverbot.“

Bei der Aktion der jungen Leute kam es lediglich zu Sachschaden in Form der Zerstörung einiger Maschinen, sowie zertrümmerter Fensterscheiben, also einem Schaden nicht einmal in beträchtlichem Maß. Sie wollten ein Zeichen setzten. Ein Fanal gegen bestehendes Unrecht. Sicher erfüllt dies einen Straftatbestand, der nach geltendem Gesetzt zu ahnden ist. Doch in welchen Verhältnis steht dieses Unrecht, diese Straftat, gegen die, die man der Regierung dieses Landes zum Vorwurf machen muss? Entscheidungsträgern, Honoratioren, über die hier ein entsprechendes Urteil gefällt werden sollte.


Epilog:

Die Bundesrepublik Deutschland macht sich schuldig der Unterstützung von Völkermord und weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dies ist unter keinen Umständen zu billigen und erfordert exemplarische Konsequenzen gegen die Verantwortlichen dieses Frevels. Ganz sicher aber nicht gegen die Menschen, die sich in ihrer Namensgebung „Ulmer 5“ orientierten an einer anderen Gruppierung oppositioneller Streiter, den „Göttinger 7“ von 1833, die ebenfalls durch ihre Courage auf die verachtenswerten Missstände, wie die moralische Verkommenheit regierender Institutionen, aufmerksam machten, ähnlich der Verhältnisse, die wir heute erfahren.








Sonntag, 21. Juni 2026

Komplize (s)eines Aufbruchs...

Irgendwann kam er auf die Idee, einen Koffer zu erwerben. Nicht einen derer, die man heute hinter sich herzieht.  Einen aus Kunststoff, in modischen Farben und Design.  Nein, es sollte einer der Art sein, wie man sie zu früheren Zeiten hatte.  Ein Lederkoffer. Nicht, dass er ihn zum Zeitpunkt des Kaufes dringlich gebraucht hätte.  Es war eher symbolischer Natur. Und doch sollte er für den Tag bereitstehen, in gepacktem Zustand, mit den nötigsten Dingen, die es braucht, um zu gehen, ohne zum Zeitpunkt des Aufbruchs zu wissen, wohin.  

So war sein Plan.  Er versah ihn mit einigen Büchern. Mit Schreibutensilien und einigen dieser Kladden, die ihm seit Jahren als Tagebuch dienten, das er in gewissenhafter Gewohnheit führte. Mit einigen Kleidungsstücken und Toilettenartikeln.  Festen Schuhen und zwei Flaschen Wein, mit denen er die Ankunft an eben diesem unbekannten Ort, vielleicht in Gesellschaft eines Freundes, der der ihn dort erwartete,  zu feiern gedachte. 

Er deponierte ihn in diesem Zustand in seinem Zimmer.  In greifbarer Nähe.  In Sichtweite, so dass er immer vor Augen hatte, was noch keinen Zeitpunkt kannte. Er wusste, dieser Tag würde kommen. Er würde sich ankündigen und wenn es dann soweit war, wäre er bereit...